Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines: Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote, Auftragsbestätigungen und aller Verträge über Warenlieferungen der MTM. Abweichende Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie von der MTM schriftlich bestätigt sind. Mit der Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen wurden diese anerkannt. Tritt der Auftraggeber vor Ausführung des Auftrages zurück, verpflichtet er sich, für die erbrachten Vorleistungen der MTM pauschal 20% vom Auftragswert zu bezahlen!

§ 2 Angebote und Preise: Angebote von MTM sind freibleibend. Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Messwerte sind Näherungswerte und stellen keine besondere Zusicherung von Eigenschaften dar. Geringfügige Abweichungen von der Beschreibung des Angebots gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages. Dies gilt, um den technischen Fortschritt in Hard- und Software zu berücksichtigen und wenn keine Verschlechterungen für den Kunden gegenüber dem Angebot eintreten. Die Preise sind Netto-Euro-Preise und verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Diese sind zum jeweils gesetzlich gültigen Satz gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich ab Lager ohne Installation, Einweisung, Verpackung, Frachtkosten und Versicherung.

§ 3 Lieferung, Verzug und Unmöglichkeit: Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von der MTM schriftlich bestätigt wurden. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware von MTM innerhalb der Frist versendet wurde. Kommt MTM in Lieferverzug, und setzt der Auftraggeber eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen, und wird diese von MTM nicht eingehalten, so kann der Auftraggeber unter Ausschluss weiterer Rechte vom Vertrag zurücktreten. Diese Frist verlängert sich um einen angemessenen Zeitraum, wenn höhere Gewalt wie Feuer, Sturm, Wasser, Streik, Aussperrungen, Verkehrsstörungen, Krieg, Zollhindernisse bei MTM oder Vorlieferanten, bei Ausfall von Transportmöglichkeiten wie z.B.: von Flugzeugen vorliegt. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung unmöglich oder unzumutbar, wird die MTM von der Lieferpflicht freigestellt. Für Lieferungen von MTM ist Erfüllungsort der Standort von MTM. Mit Übergabe der Ware an die Post oder an einen anderen Transportführer geht die Gefahr an den Käufer über. Bei Annahmeverzug durch den Käufer kann die MTM die Ware zu dessen Kosten einlagern. Nimmt der Käufer die zu liefernde Ware nach einer ihm gesetzten Nachfrist nicht ab, kann die MTM die Erfüllung des Vertrages verweigern und als Schadenersatz den effektiven Schaden fordern.

§ 4 Zahlungsbedingungen: Rechnungen für erbrachte Dienstleistungen sind innerhalb von 8 Tagen, ohne jeglichen Abzug in bar zu leisten. Rechnungen für Warenlieferungen sind, sofern nichts Schriftliches vereinbart, innerhalb von 10 Tagen ohne jeglichen Abzug zu begleichen. Zahlungen können nur von dazu ausdrücklich Bevollmächtigten angenommen werden. Die Bezahlung der Forderungen ist erst dann erfolgt, wenn die MTM darüber verfügen kann. Kommt der Auftraggeber mit seinen Zahlungen teilweise oder ganz in Verzug, so hat er unbeschadet aller anderen Rechte des Lieferers – ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 8% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Verzug tritt ohne Mahnung ein. Eine Aufrechnung oder Rückhaltung kann nur erfolgen, wenn Gegenansprüche rechtskräftig oder unstreitig sind. Hinweis für Verbraucher gemäß § 13 BGB: Gemäß § 286 Abs. 3 BGB, geraten Sie spätestens 30 Tage nach Erhalt dieser Rechnung in Verzug. Die Verzugszinsen betragen 5% über dem Basiszins.

§ 5 Eigentumsvorbehalt: Die Ware bleibt Eigentum des Lieferers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Besteller/Käufer zustehende Ansprüche (Vorbehaltsware), auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist nicht zulässig. Erfüllt der Besteller seine Zahlungsverpflichtungen innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit ganz oder teilweise nicht, löst er fällige Schecks nicht ein, liegt eine Überschuldung oder Zahlungseinstellung vor, oder ist Vergleichs- oder Konkursantrag gestellt, so ist der Lieferer berechtigt, die Vorbehaltsware sofort an sich zu nehmen. Der Besteller gewährt dem Lieferer oder dessen Beauftragten während der Geschäftsstunden Zutritt zu seinen sämtlichen Geschäftsräumen. Das Verlangen der Herausgabe oder die Inbesitznahme stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar. MTM ist berechtigt, die Vorbehaltsware mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwerten und sich unter Anrechnung auf die offenen Ansprüche aus dem Erlös zu befriedigen.

§ 6 Gewährleistung, Haftungsbeschränkung: Gewährleistungsverpflichtung wird für nachweisliche Fabrikations- und Materialfehler, einschließlich schriftlich zugesicherter Eigenschaften ab Lieferdatum übernommen. Mängel müssen der MTM unverzüglich und schriftlich angezeigt werden. MTM verpflichtet sich, Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist nach Gefahrübergang, nach freier Wahl unentgeltlich nachzubessern, Ersatz zu liefern oder den Kaufpreis zu erstatten. Wird innerhalb der Gewährleistungsfrist ein Ersatz-/Überbrückungsgerät von der MTM geliefert, so werden die Transportkosten von dem Kunden getragen. Die Gewährleistungsverpflichtung erlischt, wenn offensichtliche Mängel nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich gemeldet wurden; die Ware durch unsachgemäße Behandlung und Lagerung gelitten hat oder wenn an ihr unsachgemäße Änderungen oder Reparaturen ohne Zustimmung der MTM vorgenommen worden sind. Ist der Kunde Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreises nicht. Verkauft der Kunde die gelieferte Ware (Hard- und Software), haftet der Kunde für die Gewährleistung. Erwirbt der Kunde in einem Vertrag mehrere Geräte oder ein System aus mehreren Geräten mit oder ohne Software, so gilt mit Auftragserteilung vereinbart, dass ein Anspruch auf Minderung oder Wandlung immer nur für das einzelne, von Mängeln betroffene Teil, Gerät oder jeweiliger Software gilt. Werden Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt, vom Käufer Änderungen vorgenommen oder Teile ausgewechselt, oder Verbrauchsmaterialien verwendet, welche nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfallen sämtliche Ansprüche oder Rechte; es sei denn, dass der Mangel nicht darauf zurückzuführen ist. Wird dem Kunden eine Gewährleistungsfrist die über die gesetzliche Frist hinausgeht gewährt, so kann er aus dieser keinen Anspruch auf Ersatz, Wandlung oder Schadenersatz herleiten. Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Mängeln beschränken sich ausschließlich auf Nacherfüllung. Sollte diese fehlschlagen, kann der Käufer mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Werden keine Mängel an den Liefergegenständen festgestellt, trägt der Kunde die Überprüfungskosten. Der Kunde wird ausdrücklich auf eine tägliche Datensicherung zur Vermeidung von Datenverlust hingewiesen. Nach heutigem Stand der Technik können auch Original-Datenträger mit Viren befallen sein. Wir liefern die Produkte mit entsprechender Sorgfaltspflicht. Sollte trotzdem mit Viren befallene Software geliefert werden, haftet die MTM nur bei grober Fahrlässigkeit. Bei Lieferung von Originalsoftware (z.B.: eine Betriebssystem-Software), befreit uns der Kunde von jeglicher Haftung: Ansprüche und Rechte wegen Mängeln, stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Weitere Ansprüche des Auftraggebers gegen die MTM und deren Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind. Folgeschäden, die dem Auftraggeber oder einem Dritten entstehen, insbesondere auch solche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, schuldhafter Forderungsverletzung und fahrlässig begangener unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf den Verlust von Daten, Einkommens- und Auftragsverluste und Nutzungsausfall. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens schriftlich zugesicherter Eigenschaften, zwingend gehaftet wird.

§ 7 Erfüllungsort und Gerichtsstand. Bei Vollkaufleuten gilt für Lieferungen, Zahlungen oder Streitigkeiten der zuständige Gerichtsstand für den Firmensitz der MTM. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des einheitlichen Kaufgesetzes und des Uncitral-Kaufrechts gelten zwischen der MTM und dem Kunden nicht.

§ 8 Sonstige Vereinbarungen und Verbindlichkeiten des Vertrages: Sollten einzelne Regeln dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen sowie des Vertrages selbst nicht berührt. Diese Schriftformvereinbarung kann auch nur schriftlich geändert werden. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die aus der Geschäftsbeziehung gewonnenen Daten von der MTM im Sinne des Datenschutzgesetzes für eigene geschäftlichen Zwecke, auch innerhalb verbundener Unternehmen verwendet werden können.

§ 9 DSGVO: Zur Erstellung von Angeboten, Auftrags- & Vertragsausführungen, werden zur Erfüllung Ihrer vertrag- und vorvertraglichen Pflichten sowie zur Direktwerbung Ihre persönlichen Daten entsprechend der Datenschutzgrundverordnung erhoben, erfasst und bearbeitet. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Direktwerbung jederzeit zu widersprechen; Auskunft, der bei uns über Sie gespeicherte Daten zu beantragen; bei Unrichtigkeit sie korrigieren oder löschen zu lassen.

Steuer-Nr.: 20 239 820049 · USt-Id-Nr.: DE 113866681 Stand: 2.8.2018

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